ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Vermietung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen der Riva Beach GmbH, welche das Riva Boutique („Hotel“), an den Kunden („Kunde“) betreibt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
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2. Vertragsabschluss
Die Einzelheiten betreffend die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen werden im Vertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel („Vertrag“) geregelt. Dieser Vertrag kommt durch die Buchung eines oder mehrerer Hotelzimmer sowie allfälliger weiterer Leistungen zustande.
Jede Reservation wird durch die Ausstellung einer automatischen E-Mail-Reservationsbestätigung bestätigt. Die Bestätigung enthält nochmals die genauen Daten der Buchung, die Stornierungsbedingungen und eine Reservationsnummer. Kurz vor Anreise erhält der Kunde den QR-Schlüssel.
Eine definitive Buchung ist nur mit Angabe von gültigen Kreditkarteninformationen möglich. Sollten die dem Hotel angegebenen Kreditkarteninformationen des Kunden falsch oder ungültig sein, wird die Reservation trotz der Ausstellung der automatischen E-Mail-Reservationsbestätigung nicht aufrechterhalten. Die Übermittlung der Kreditkarteninformationen erfolgt verschlüsselt, und ist vollständig PCI-compliant. Die Kreditkarteninformationen sind dem Hotel oder der Riva Beach GmbH zu keinem Zeitpunkt bekannt.
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3. Preise, Vorauszahlung, Zahlungsfristen, Inrechnungstellung, Zahlungsmittel
Der Kunde ist verpflichtet, die für die vertraglich geschuldeten Leistungen und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Sofern keine besonderen Preise ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, gelten die jeweils im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise des Hotels.
Die Preise schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbezug sechs Monate, behält sich das Hotel eine angemessene Preisanpassung vor.
Eine anfallende Übernachtungspauschale/Kurtaxe wird dem Kunden zusätzlich zum Zimmerpreis in Rechnung gestellt.
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3.1. Zahlung der Preise
Die Bezahlung des gesamten Aufenthaltes erfolgt grundsätzlich am Anreisetag über die Guest Facing App.
Das Hotel akzeptiert als Zahlungsmittel ausschliesslich Kreditkarten. Die Zahlungen können nur über die Guest Facing App abgewickelt werden. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert:
• Visa
• Mastercard
• American Express
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4. Rücktritt bzw. Stornierung durch den Kunden; Verschiebung der Zeiten
Ein Rücktritt vom Vertrag bzw. eine Stornierung durch den Kunden ist grundsätzlich nicht zulässig. Erfolgt die schriftliche Stornierung der Reservation bzw. ein Verzicht auf die Leistung aber bis spätestens 72 Stunden vor Anreise, ist die Stornierung für den Kunden kostenfrei. Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht, wird die erste Nacht der Reservation dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt, und der Kunde haftet auch für allfälligen entgangenen Umsatz. Dies gilt auch für Gäste, die nicht erscheinen («No-shows»).
Die persönlichen Buchungsbedingungen sind jederzeit in der Guest Facing App einsehbar.
Änderungen im Datum oder in der Dauer des Aufenthaltes können zu einer Änderung der Rate führen und sind nur bei entsprechender Verfügbarkeit möglich.
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5. Rücktritt des Hotels; Verschiebung der Zeiten
Das Hotel hält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung oder die Verschiebung von Anfangs- und Endzeiten aus sachlich gerechtfertigtem Grund vor. Ein solcher Grund kann insbesondere dann bestehen, wenn das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass der Kunde sich in einer sittlich anstößigen Verhaltensweise verhält, die Räumlichkeiten zu anderen, nicht dem Beherbergungsvertrag entsprechenden Zwecken nutzt, den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet oder Straftaten begeht, die den Ruf des Hotels und der Hotelkette in der Öffentlichkeit oder die Sicherheit gefährden könnten. Im Falle einer Kündigung aus sachlich gerechtfertigtem Grund steht dem Hotelbetreiber außerdem das Recht zur Erteilung eines Hausverbotes zu.
Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor wenn:
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in den Räumlichkeiten des Hotels dem Prostitutionsgewerbe nachgegangen wird
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der Kunde über das hauseigene WLAN-Netzwerk Inhalte im Internet öffnet, die gegen geltendes Recht verstoßen und damit das Ansehen des Hotels nachhaltig schädigen könnte. Hierzu zählen insbesondere Inhalte, welche gegen einschlägige Normen des Strafrechts verstoßen, insbesondere Kinderpornographie
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der Kunde in den Räumlichkeiten des Hotels an illegalen Gewinnspielen teilnimmt oder diese in den Räumlichkeiten des Hotels austrägt
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der Kunde in den Räumlichkeiten des Hotels Drogen konsumiert oder in den Hotelräumlichkeiten Handel mit Drogen betreibt
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der Kunde in den Hotelräumlichkeiten verbotene medizinische Eingriffe vornimmt
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der Kunde unrechtmässig lizenzrechtlich geschützte Inhalte veröffentlicht
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der Kunde aus den Hotelräumlichkeiten Handlungen unternimmt, die unter die Internetkriminalität bzw. Computerkriminalität fallen.
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höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
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Veranstaltungen und/oder Leistungserbringungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (bspw. Kunde, Zweck etc.) gebucht worden sind
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wenn der Kunde offensichtlich zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist;
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der Kunde Gewalt gegen Personen und/oder Sachen androht oder anwendet.
Bei berechtigter ausserordentlicher Kündigung des Hotels bzw. Verschiebung der Anfangs- und Endzeiten entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Falls der Kunde für die Kündigung des Hotels verantwortlich ist, ist der Kunde verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Preis vollumfänglich zu bezahlen. Die Geltendmachung von weiterem Schaden bleibt vorbehalten.
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6. Verwendung der Hotelzimmer
Das gebuchte Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der vorgängigen schriftlichen Einwilligung des Hotels. Die Untervermietung des Hotelzimmers sowie dessen Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken sind ausgeschlossen.
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7. Check-In, Check-out
Das Hotel gewährleistet die Bezugsbereitschaft des Hotelzimmers am Tag der Anreise ab 15.00 Uhr. Vorbehalten bleibt eine allfällige gebuchte Frühanreise („Early Check-In“).
Das Zimmer muss am Abreisetag spätestens bis um 11.00 Uhr verlassen werden. Vorbehalten bleibt eine allfällige gebuchte Spätabreise („Late Check-Out“).
Bei verspätetem Check-out werden allfällige im Zimmer verbleibende Gegenstände des Kunden aus dem Hotelzimmer entfernt und als Fundgegenstände an einem geeigneten Ort im Hotel deponiert.
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8. Early Check-In und Late Check-out
Gegen Aufpreis und in Absprache mit dem Hotel, sind ein Early Check-In oder ein Late Check-Out möglich.
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9. Tiere
Der Kunde darf Haustiere nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Hotels und nur in speziell dafür vorgesehenen Hotelzimmern mitführen.
Pro mitgeführtem Haustier wird dem Kunden ein Zuschlag pro Nacht verrechnet.
Sämtliche Schäden und Zusatzaufwendungen, welche dem Hotel durch das Mitführen des Haustieres entstehen (z.B. Reinigung) werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
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10. Beeinträchtigung / Beschädigung der Einrichtung des Hotels
Der Kunde haftet ohne Rücksicht auf Verschulden für Verluste oder Beschädigungen, die seine Mitarbeitenden, Beauftragte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, sowie für von ihm selbst verursachte Verluste, Beeinträchtigungen oder Beschädigungen.
Der Kunde haftet insbesondere für Schäden am Hotelzimmer und an den Einrichtungsgegenständen des Hotels, sowie für deren Verlust.
Der Kunde haftet insbesondere für sämtliche unrechtmässig entwendeten Einrichtungsgegenstände, und hat dem Hotel deren Neuwert zu bezahlen.
Im gesamten Hotel gilt ein Rauchverbot und es ist verboten, die Feuermelder zu manipulieren, abzuschrauben, abzudecken oder sonstwie in ihrer Funktion zu beeinträchtigen. Der Kunde bezahlt dem Hotel eine Pauschale von CHF 2000.- (bzw. EUR 2000.-) pro Verstoss gegen diese Verbote.
Das Hotel behält sich das Recht vor, die vom Kunden angegebene Kreditkarte direkt zu belasten.
Erziehungsberechtigte haften für Personen, welche Sie zu beaufsichtigen haben.
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11. Nachtruhe
Von 22.00 Uhr bis um 07.00 Uhr herrscht Nachtruhe. Der Kunde hat während dieser Zeit jegliche übermässigen Lärmimmissionen zu unterlassen.
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12. Weitere betriebliche Anforderungen
Ohne anderslautende Vereinbarung bedürfen Zeitungsanzeigen und andere Werbemassnahmen des Kunden mit Hinweisen auf Veranstaltungen im Hotel der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Bei einer Veröffentlichung ohne diese Zustimmung ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurück zu treten.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Bewilligungen für seine Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen. Für Musikveranstaltungen hat eine gegebenenfalls erforderliche Anmeldung bei der Urheberrechtsverwertungsgesellschaft ebenfalls durch den Kunden zu erfolgen.
Aufbauen bzw. das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen, die die Wände oder sonstige Einrichtungen des Hotels beschädigen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch das Hotel. Aufbauten in der Lobby sind generell untersagt. Der Kunde muss sicherstellen, dass das Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Das Hotel ist berechtigt, einen entsprechenden behördlichen Nachweis zu verlangen. Mitgebrachte Dekorations- und Ausstellungsgegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Bei Unterlassung wird die Entfernung und Lagerung durch das Hotel auf Rechnung des Kunden vorgenommen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, ist das Hotel berechtigt, dem Kunden für die Dauer des Verbleibens eine angemessene Raummiete in Rechnung zu stellen.
Es ist dem Kunden sowie seinen Angestellten, Beauftragten und Teilnehmern untersagt, andere Räume als den Veranstaltungsort zu betreten.
Die Ausgänge sind jederzeit frei zu halten.
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13. Technische Einrichtungen
Eine Grundausstattung (Strom, Licht) an technischen Einrichtungen ist mit der vertraglich vereinbarten Vergütung abgegolten. Weitere technische oder sonstige Einrichtungen werden gegen eine separate Vergütung vom Hotel zur Verfügung gestellt oder von Dritten beschafft. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung hin technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die sorgfältige Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe der technischen Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung von technischen Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung solcher Geräte auftretende Störungen und/oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden. Das Hotel ist berechtigt, die durch die Verwendung solcher Geräte entstehenden Stromkosten dem Kunden mit einem Pauschalbetrag zu belasten.
Störungen an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden so rasch wie möglich beseitigt. Das Hotel schliesst jede Haftung für derartige Störungen aus. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Störungen Zahlungen ganz oder teilweise zurückzubehalten.
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14. Haftung, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel vollumfänglich für von ihm veranlasste Leistungen durch Dritte, insb. auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften, schadlos zu halten.
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden im Hotel. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung, auch nicht für Vermögensschäden, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeitenden und Beauftragten die Bestimmungen des Vertrags und dieser AGB sowie die Anordnungen des Personals des Hotels beachten.
Fundgegenstände, welche nach dem Check-out des Kunden im Hotel aufgefunden werden, werden nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten fachgerecht entsorgt.
Das Hotel schliesst im Übrigen jede Haftung ausser im Falle von grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz aus.
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15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
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16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen dem schweizerischen Recht. Als Gerichtsstand wird Zürich vereinbart. Das Hotel ist berechtigt, auch am Sitz, resp. Wohnsitz des Kunden zu klagen.
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Vira, 21.03.2023